Kosten
Wir arbeiten eng mit dem Jugendamt Essen und dem Diakoniewerk Essen zusammen. Über die Übernahme der Kosten beraten wir Sie gerne.
Seit dem 01.08.2013 hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§24 Abs. 2 SGBVIII).
Für die Betreuung Ihres Kindes wird ein Elternbeitrag, ähnlich wie in Kindertageseinrichtungen, fällig.
Der Elternbeitrag ist nach dem Brutto-Jahreseinkommen gestaffelt und wird pro Betreuungsstunde an die Stadt Essen gezahlt.
Hier gilt, wie im Kindergarten, die Geschwisterregelung, d.h. es muss nur ein Beitrag
(und zwar der für den teureren Betreuungsplatz) entrichtet werden.
Mehr Infos unter folgendem Link:
Pauschalisierte Kostenbeteiligung